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Gelenkwellen sind in wartungsfreier Ausführung oder mit Nachschmiermöglichkeit
lieferbar.
Bei der nachschmierbaren Ausführung (Bild 5) erfolgt die Schmierung der vier Lager eines
Gelenkes über einen Kegelschmiernippel nach DIN 71 412 in der Mitte des Gelenkkreuzes. In
Sonderausführung kann der Schmiernippel auch am Boden der Lagerbüchse angebracht werden.
Vor dem Abschmieren sind die Schmiernippel zu säubern.
Bild 5

Über den Kegelschmiernippel 1 wird das Fett in den Verteilerkanal 2 gepreßt und den
Gelenkkreuzbüchsen zugeführt. Über die Kanäle 3 der Druckscheibe und die Kante 4 des
Gelenkkreuzzapfens gelangt das Fett zwischen die Wälzkörper. Bei weiterer Fettzufuhr
dringt das Fett über die sich ventilartig öffnenden Spalte der Dichtlippen 5 und durch
das Labyrinth. Am Spalt 6 des Labyrinths tritt das überschüssige Fett wieder aus.
Es ist so lange nachzuschmieren, bis an allen vier Lagerbüchsen frisches Fett ausgetreten ist.
Lassen sich nicht alle 4 Lager durchschmieren, ist
die Welle auszubauen.
Die Längsverschiebung ist bei den Standardausführungen wartungsfrei, wie in den
Zeichnungen im vorausstehenden Tabellenteil dargestellt.
Bei nachschmierbaren Sonderausführungen wird das Verschiebeprofil (Bild 6) aus einem
Vorratsraum a, der über den Druckschmierkopf b nachgefüllt wird, mit Fett versorgt.
Zweckmäßigerweise schmiert man den Vorratsraum a in zusammengeschobenem Zustand ab
(Fahrzeug beladen), damit sich ein Luftpolster bilden kann, wenn die Welle ausgezogen
wird. Um bei unsachgemäßem Vollfüllen des Raumes a beim Einfedern Zerstörungen an der
Gelenkwelle oder an den Lagern der angeschlossenen Aggregate weitgehend zu verhindern,
kann auf Wunsch ein Überdruckventil c eingebaut werden, das einen unzulässigen
Druckanstieg in diesem Raum verhindert.
Bild 6

2.1. Nachschmierfristen und Reinigung
Soweit vom Fahrzeug- oder Anlagenhersteller nicht gesondert vorgeschrieben, empfehlen
wir nachfolgende Nachschmierintervalle. Die Daten in der Tabelle beziehen sich auf
europäische und damit vergleichbare Verhältnisse.
Hiervon abweichende Betriebsverhältnisse können
es erforderlich machen, in kürzeren Zeiträumen nachzuschmieren. Werden Gelenkwellen mit
Druckwasser oder Dampfstrahl gereinigt, ist nach jeder Reinigung nachzuschmieren.
Beim Hochdruckreinigen von wartungsfreien Gelenkwellen darf der
Wasserstrahl nicht auf die Abdichtungen der Gelenklager und der Zwischenwellenlager gerichtet werden
Schmierintervalle für Gelenke
| Einsatz |
Nachschmierintervalle |
| Nutzfahrzeuge |
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| Fernverkehr oder ähnlicher Einsatz |
Alle 50.000 km
oder
max. nach 1 Jahr |
| | |
| Gemischter Straßen und Geländeeinsatz, Cityverkehr oder ähnlicher Einsatz |
Alle 25.000 km
oder
max. nach 1/2 Jahr |
| | |
Baustelleneinsatz, Kommunalfahrzeuge, Baumaschinen, Kranfahrzeuge, Forst- und Landwirtschaftsschlepper
Militärfahrzeuge* oder ähnlicher Einsatz |
Alle 12.500 km
oder
max. nach 1/4 Jahr |
| Omnibusse | |
| Fernverkehr |
Alle 50.000 km
oder
max. nach 1/2 Jahr |
| | |
| Cityverkehr |
Alle 25.000 km
oder
max. nach 1/4 Jahr |
| | |
| Industrieanlagen |
monatlich, jedoch spätestens nach 500 Betriebsstunden |
* Nach Wasserfahrten sind kürzere Schmierintervalle erforderlich.
Schmierintervalle für Verschiebung und Zwischenwellenlager
Verschiebung und Zwischenwellenlager sind standardmäßig wartungsfrei. Näheres siehe unter 2.3.
Bei vom Hersteller vorgesehenen abschmierbaren Versionen gelten die gleichen
Schmierfristen wie für Gelenke.
2.2 Nachschmierfette
Als Schmiermittel empfehlen wir für die Gelenke Lithium-Komplexfette mit einer Konsistenz, die der
NLGI-Klasse 2 nach DIN 51818 entspricht.
Insbesondere empfehlen wir die in unserer Druckschrift TM 150
freigegebenen Produkte.
Es ist darauf zu achten, daß nie mit Fetten
anderer Verseifungsart nachgeschmiert wird, da beispielsweise Lithium- und Natronfette
unverträglich sind.
KLEIN-Gelenkwellen in Normalausführung eignen sich für einen Betriebseinsatz bei
Umgebungstemperaturen von -35°C bis +60°C (kurzzeitig und nicht häufig bis +80°C).
Beim Einsatz von Gelenkwellen außerhalb dieses
Temperaturbereiches und von der Norm abweichenden Umgebungsmedien empfehlen wir mit uns
Kontakt aufzunehmen.
2.3 Überprüfungsfristen
Soweit vom Fahrzeug- oder Anlagenhersteller nichts anderes vorgeschrieben, empfehlen wir
nachfolgende Überprüfungsintervalle. Wir unterscheiden zwischen "Überprüfung in eingebautem Zustand"
und "Überprüfung in ausgebautem Zustand".
Die Daten in der Tabelle beziehen sich auf europäische und damit vergleichbare Verhältnisse.
Überprüfung in eingebautem Zustand
Bei dieser Überprüfung empfehlen wir bei im Fahrzeug oder Anlage eingebauter Gelenkwelle
folgende Kontrollen:
Festsitz der Verschraubung von Flansch und Zwischenlager prüfen. Dabei kann es notwendig
sein, die Verschraubung mittels Drehmomentschlüssel entsprechend der Angaben des Fahrzeug-
oder Anlagenherstellers nachzuziehen.
Vorhandensein und Sitz der Wuchtbleche.
Vorhandensein der Sicherungsringe an allen Nadellagerbüchsen.
Vorhandensein und Zustand der Schmiernippel bei nachschmierbaren Gelenkkreuzen.
Farb- und Formveränderungen an den Böden der Nadellagerbüchsen als Folge von unzulässiger
Erwärmung.
Sichtkontrolle an den Dichtungen von Lagerbüchsen und Verschiebungen. Schadhafte Dichtungen
führen zu vermehrtem Schmiermittelverlust und Ausfall der Bauteile.
Abrieb und Beschädigung der Kunststoffbeschichtung an der Profilhülse der Verschiebung.
Sitz und Zustand des Zwischenlagers bei Zwischenwellen und Gelenkwellensträngen, im einzelnen Schutzkappe,
Dichtung, Lagerbügel und Lagerkörper. Bei axialem Spiel zwischen den einzelnen Bauteilen
besteht die Möglichkeit, dass sich die Befestigungsmutter gelöst hat, was eine Kontrolle
in ausgebautem Zustand erforderlich macht.
Sichtkontrolle auf jegliche Art von Beschädigungen, z.B. Risse an allen Bauteilen,
Verformungen am Gelenkwellenrohr, Exzentritzität der Bauteile zueinander, Lackschäden.
Prüfung des Spiels in den Gelenken.
Kontrolle des Knickspiels mit folgender Vorgehensweise:
Dazu wird die Messuhr, wie bei der Überprüfung in ausgebautem Zustand beschrieben angebracht,
jedoch unten und die Gelenkwelle von Handkraft angehoben.
Überprüfung in ausgebautem Zustand
Bei dieser Überprüfung werden alle Kontrollen durchgeführt wie in eingebautem Zustand.
Weiterführend empfehlen wir folgende Kontrollen:
Beugung auf Spiel und Widerstand in beiden Beugungsachsen.
Nachschmieren von Gelenkkreuzgarnituren, bis an allen vier Nadellagerdichtungen Fett
austritt. Ist dies nicht der Fall oder es treten Rost, Schmutz oder Wasser an der
Lagerbüchse aus, muss eine Reparatur der Gelenkwelle in einer autorisierten Werkstatt
durchgeführt werden.
Sind die Gelenke ohne Befund, kann die Gelenkwelle erneut abgeschmiert werden, bis an allen
vier Nadellagerdichtungen Fett austritt. Schmiermittel siehe 2.2.
Kontrolle des Knickspiels an der Verschiebung.
Die Gelenkwelle wird ca. 45 mm auseinandergezogen und mit den inneren Gabeln, wie oben
abgebildet, in den Punkten A und B auf einer festen Unterlage aufgelegt. Der Messuhrhalter
wird neben der Schweißnaht im Punkt C am Rohr befestigt. Die Messuhr wird direkt neben der
Schweißnaht von Gabelwelle und Profilschutzhülse am Punkt D aufgesetzt.
Die Gelenkwelle wird im Schwerpunkt so angehoben, dass die Auflage in A und B frei wird.
Am Zeigerausschlag der Uhr wird das Knickspiel abgelesen. Es darf max. 0,25 mm betragen.
In vollständig auseinandergezogenem Zustand die Verschiebung am Innen- und Außenprofil
sowie den Außenbereich der Profilhülse auf Schäden untersuchen.
Dichtung des Profilschutzes auf Beschädigungen untersuchen. Schmutz und altes Fett sind hierfür zu entfernen.
Ist die Verschiebung ohne Befund, ist diese erneut im Verschiebe- und Abdichtungsbereich
neu zu befetten. Hierfür empfehlen wir das Fett "Fuchs Renolit Duraplex EP3".
Danach kann die Gelenkwelle wieder zusammengeschoben werden, wobei unbedingt darauf zu
achten ist, dass die Markierungspfeile gegenüberliegen.
An der Zwischenwelle wird das Gelenk kontrolliert, wie bei der Gelenkwelle beschrieben.
Das Zwischenwellenlager wird auf Beschädigung des Gummikörpers und festen Sitz des Lagers
im Lagerring kontrolliert.
Die Sicherungsmutter ist mit den folgenden Drehmomenten nachzuziehen:
| M24x1,5: mindestens 250 Nm |
| M40x1,5: mindestens 350 Nm |
| M55x1,5: mindestens 380 Nm |
Bei festgestelltem Befund ist die Gelenk- oder Zwischenwelle auszubauen und einer
autorisierten Fachwerkstatt zu übergeben.
Der Betrieb des Fahrzeuges oder der Anlage muss sofort eingestellt werden, wenn unnormale
Geräusche oder Vibrationen auftreten, sowie bei allen Arten von unnormalem Betriebsverhalten
des Fahrzeuges oder der Anlage. Vor der erneuten Inbetriebnahme der Wellen ist dann eine
Kontrolle im eingebauten Zustand vorzunehmen.
Vor Wiedereinbau der Gelenkwelle muss diese neu ausgewuchtet werden und der Einbau muss
entsprechend unserer Hinweise dazu (Siehe unter 1.2) erfolgen.
Wird eine plastische Verformung durch Überbelastung der Welle festgestellt, kann diese
nicht mehr repariert werden und muss durch eine neue ersetzt werden.
Eine Überprüfung im ausgebauten Zustand empfehlen wir auch bei einem Wechsel des
Fahrzeughalters sowie bei einer Verunfallung des Fahrzeuges.
Kontrollintervalle für Nutzfahrzeuganwendungen
| Fahrzeugeinsatz |
Kontrolle im eingebauten Zustand |
Kontrolle im ausgebauten Zustand |
| Nutzfahrzeuge |
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| Fernverkehr oder ähnlicher Einsatz |
Alle 100.000 km oder max. nach 1 Jahr |
Alle 500.000 km oder max. nach 5 Jahren |
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| gemischter Straßen und Geländeeinsatz, Cityverkehr oder ähnlicher Einsatz |
Alle 50.000 km oder max. nach 1 Jahr |
Alle 300.000 km oder max. nach 5 Jahren |
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| Baustelleneinsatz, Kommunalfahrzeuge, Baumaschinen, Kranfahrzeuge, Forst- und Landwirtschaftsschlepper, Militärfahrzeuge oder ähnlicher Einsatz |
Alle 25.000 km oder max. nach 1/2 Jahr |
Alle 100.000 km oder max. nach 2 Jahren |
| Omnibusse |
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| Fernverkehrverkehr |
Alle 100.000 km oder max. nach 1 Jahr |
Alle 300.000 km oder max. nach 3 Jahren |
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| Cityverkehr |
Alle 50.000 km oder max. nach 1/2 Jahr |
Alle 200.000 km oder max. nach 2 Jahren |
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